Pflege Lexikon

Liebe pflegende Angehörige,

sowohl für Führungskräfte, Pflegekräfte als auch Auszubildende wird der Pflegeberuf immer komplexer. Oft müssen neben den klassischen Pflege-Fachbegriffen auch immer mehr Begriffe aus dem Leistungsrecht und anderen Rechtsvorschriften beherrscht werden. Noch schwieriger dürfte das für Sie als pflegende Angehörige sein, wenn Sie unbeabsichtigt mit Fachbegriffen konfrontiert werden. Deshalb haben wir Ihnen zum besseren Verständnis ein Pflege-Lexikon mit den wichtigsten Begriffen zusammengestellt.

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Die allgemeine Pflege – auch: Grundpflege – umfasst alle Maßnahmen zur Unterstützung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen und physischen Gesundheit sowie des Wohlbefindens der Pflegebedürftigen.

Pflegende können zudem eine beratende Position einnehmen und sind Ansprechpartner für ihre Patienten. Zu den Aufgaben in der allgemeinen Pflege gehören die Körperpflege, Ernährung, hauswirtschaftliche Versorgung, sowie die Erhaltung der Mobilität.

Unter Altenhilfe wird im Allgemeinen die Unterstützung älterer Menschen verstanden. Sie soll im Alter entstehende Schwierigkeiten verhindern oder mildern und so eine ungehinderte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben weiterhin ermöglichen.

Seit dem 1. August 2003 ist das sogenannte Gesetz über die Berufe in der Altenpflege aktiv.

Es gewährleistet die einheitliche Ausbildung in der Altenpflege auf  Bundesebene; dies umfasst den Ausbildungsinhalt und die Ausbildungsstruktur sowie die Anforderungen, die in der Prüfung erfüllt werden müssen.

Altersgerechtes Wohnen bedeutet die Veränderung der Wohnmöglichkeiten und die Anpassung des Umfelds auf die ganz speziellen Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren. Durch den Abbau von Barrieren wird die Lebensqualität verbessert, sodass ältere Menschen länger selbstbestimmt und eigenständig leben können. Die jeweiligen Umbauten erfolgen in der Weise, dass sich ältere oder hochaltrige Menschen ohne Hilfe in ihren Wohnungen bewegen können und Stolperfallen im Alltag beseitigt werden. So wird aus einem Hindernisparcours ein wohnliches und praktisches Wohnumfeld für die Zukunft.

Gedanken über altersgerechtes Wohnen müssen sich Senioren spätestens dann machen, wenn sie erste Anzeichen spüren, dass sie ihren Haushalt nicht mehr problemlos führen können oder der Zugang zur Wohnung beschwerlicher wird. Mit zunehmendem Alter oder nach einem längeren Krankenhausaufenthalt sind Küche, Bad und WC sowie das Treppenhaus und die Zugänge zur Wohnung oftmals schwer begehbar. Dadurch stellen alltägliche Verrichtungen und Vorgänge wie das Treppensteigen oder der Einstieg in die Badewanne eine körperliche und mitunter psychische Belastung dar. Insofern sollte schon frühzeitig über eine altersgerechte und barrierefreie Anpassung des Wohnraums nachgedacht werden.

Im Alltag können zur Entlastung und zur Ergänzung des Komforts bspw. folgende Maßnahmen beitragen:

  • Treppenlift,
  • Griffe und Einstiegshilfen für sanitäre Einrichtungen,
  • Bewegungssensoren für die Raumbeleuchtung,
  • eine Sitzgelegenheit in der Küche,
  • ein Herd mit Abschaltautomatik,
  • rutschfeste Teppiche,
  • ein Türspion für Rollstuhlfahrer,
  • eine Rollstuhl-Rampe.

Barrierefreiheit ist ein zentrales Element für die Selbstständigkeit, Beweglichkeit und Sicherheit; sie erleichtert den Umgang mit alltäglichen Verrichtungen. Das Leben bleibt auf diese Weise lebenswert. Für alle diese Umbauarbeiten gibt es Zuschüsse von der Pflegeversicherung, sofern man leistungsberechtigt ist. Von den bewilligten Maßnahmen profitieren aber auch die Sozialsysteme, da trotz dieser Ausgaben noch erhebliche Einsparungen erzielt werden, wenn Betroffene in ihrem eigenen Zuhause statt im Heim leben.

Seniorenbüros sowie Wohnberatungsstellen von Städten und Kommunen beraten vor Ort zu diesem Thema und helfen Interessierten beim Ausfüllen der Anträge an die jeweiligen Leistungsträger und Sozialversicherungskassen.

Neben dem Umbau der eigenen Wohnung oder einem ganzen Haus auf Barrierefreiheit bestehen auch viele andere attraktive Möglichkeiten für altersgerechtes Wohnen und Lebensqualität im Alter. Wohnstifte, Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser sowie das betreute Wohnen sind Alternativen zum eigenen Haushalt mit allen Verpflichtungen.

Als Altersvorsorge werden alle Maßnahmen bezeichnet, die im Laufe des Lebens zur Vorbereitung auf einen möglichst uneingeschränkten Ruhestand getroffen werden.
Dies kann zur Deckung des Lebensunterhaltes in Form einer finanziellen Altersvorsorge erfolgen; hierbei werden die gesetzliche und die private Altersvorsorge unterschieden.

Während die gesetzliche Altersvorsorge die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung umfassen, werden bei der privaten Altersvorsorge auf freiwilliger Basis über einen längeren Zeitraum Beiträge eingezahlt (z.B. Rentenfonds oder Riester-Rente). Diese Anlagen stehen im Ruhestand zusätzlich zur gesetzlichen Rente zur Verfügung.

Das sogenannte „Morbus Alzheimer“ ist eine neurologische Erkrankung, die meist erst im fortgeschrittenen Alter auftritt. Sie ist eine der häufigsten Ursachen für altersbedingte Demenz.

Den Patienten fällt das Bewältigen alltäglicher Aufgaben durch eine fortschreitende Verschlechterung der kognitiven Fähigkeiten immer schwerer. Von Gedächtnisstörungen bis hin zu Orientierungsproblemen und Sprach- sowie Handlungsstörungen äußern sich die Symptome auf unterschiedliche Art und Weise.

Oftmals wird eine Alzheimer Erkrankung spät erkannt, da die Symptome leicht mit dem altersbedingten Nachlassen kognitiver Fähigkeiten verwechselt werden können.

Unter der ambulanten Pflege versteht man die pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung eines Patienten in den eigenen vier Wänden. Sie wird durch ambulante Pflegedienste oder alternative Pflegekonzepte (z.B. 24h Betreuung) durchgeführt und soll für pflegebedürftige Menschen als Unterstützung dienen sowie die Eigenständigkeit größtenteils erhalten.

Mitarbeitende des ambulanten Pflegedienstes / der Sozialstation betreuen nicht nur schwerst Pflegebedürftige, sondern erbringen häufig nur Teilleistungen wie Verbände anlegen oder die Tabletten/Medikamente für den Tag vorbereiten bei Personen, die ansonsten selbständig sind. Die Hauptlast der Versorgung für die meisten Patientengruppen liegt meistens bei pflegenden Angehörigen.

Die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste betreuen tagsüber meist mehrere Menschen nacheinander, wobei die Dauer und die Häufigkeit der „Besuche“ bei 1- bis 5-mal täglich, aber auch ganztägig, je nach Vereinbarung bzw. Bedürftigkeit, liegen kann. Häufig ist es aber nur 1 Besuch oder, weniger häufig, 1× morgens und kürzer am späten Nachmittag. Im Bereich der Ambulanten Pflege arbeitet meist ausgebildetes Personal: z. B. Kranken- oder Altenpfleger/-in.

Nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder behinderte Erwachsene und Kinder bedürfen oft ambulanter fachlicher Betreuung durch einen Pflegedienst z. B. bis zur Wiedererlangung der eigenen Körperpflege oder beim Verabreichen von Insulinspritzen.

Arthrose (​​Gelenkarthrose) ist der langsame Abbau und die Beschädigung von Gelenkknorpel. Es ist eine Gelenkerkrankung, bei der der Knorpel durch Verschleiß irreparabel geschädigt ist. Zwischen den Gelenken, im Gelenkspalt, liegt die Knorpelschicht. Bei einer Schädigung dieser Schicht reibt Knochen auf Knochen, was zu erheblichen Gelenkschmerzen führt und die Beweglichkeit des Betroffenen stark limitiert.

Arthrose kann grundsätzlich alle Gelenke befallen. Häufig betroffen sind Fingergelenke, Hüft- und Kniegelenke. Oft klagen ältere Bewohnerinnen und Bewohner in Seniorenresidenzen über Symptome einer Arthrose. Anfangs schmerzt das Gelenk lediglich, wenn es belastet wird; im Laufe der Zeit nehmen die Probleme und die Schmerzen jedoch deutlich zu. Vor allem am Morgen bestehen „Anlaufschwierigkeiten“, später treten die Schmerzen auch im Ruhezustand auf.

Die übermäßige Belastung von Gelenken begünstigt eine Arthrose, die sich auf den Stoffwechsel im Knorpel des Gelenks auswirkt. Das Gewebe baut ab, Risse treten auf und die Schichten reiben sich langsam ab, bis der Knorpelbelag ganz verschwunden ist. Dann liegen die Knochen direkt aufeinander. Durch die Reibung verformen sich die Gelenke und es kommt zu Entzündungen mit dumpfen Schmerzen. Von Arthrose betroffene Gelenke sind druckempfindlich, geschwollen und steif (siehe auch Arthritis).

Ein Arzt nutzt bei Patientinnen und Patienten mit Arthroseverdacht auch Röntgenaufnahmen für die Diagnose. Die Aufnahmen zeigen die Schwere der Spalte und die Veränderung am Knochen. Die Arthrose selbst ist nicht heilbar, mit einem Therapie-Mix kann man jedoch die Beweglichkeit des Gelenks gewährleisten. Hier gilt es in der Regel, ein bestimmtes und individuelles Konzept für den Patienten zu erarbeiten, welches sich aus Bewegungen, Muskelaufbau, Medikation, aber auch aus operativen Behandlungen und Hilfsmitteln zusammensetzt. Prophylaktisch gilt es, regelmäßige Bewegung und sportliche Betätigung zu initiieren, eventuelles Übergewicht zu reduzieren, um u. a. durch gezielten Muskelaufbau die Gelenke zu entlasten.

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Unter Barrierefreiheit wird die Zugänglichkeit öffentlicher und privater Orte für die Allgemeinheit bezeichnet, genauer: für Senioren oder im Bewegungsapparat eingeschränkte Personen.
Öffentliche Einrichtungen oder dergleichen sollen demnach so gestaltet werden, dass sie unabhängig von der körperlichen Verfassung für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind.

Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Ziel eines barrierefreien Um- bzw. Ausbaus soll die uneingeschränkte Teilnahme aller Menschen am gesellschaftlichen Leben sein.

Die Begutachtung dient der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Begutachtung nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor. Seine Gesamtbewertung der Selbständigkeit mündet dann in einen der fünf Pflegegrade.

Das betreute Wohnen bietet eine Möglichkeit, auch mit fortschreitendem Alter sowie bei einer eventuell später einsetzenden Pflegebedürftigkeit ein bestimmtes Maß an Selbstständigkeit und Normalität im Alltag beizubehalten. Senioren profitieren bei dieser Wohnform von einem passenden Wohnumfeld mit auswählbaren Dienstleistungen und stimulierenden Gemeinschaftsaktivitäten.

Das Konzept des betreuten Wohnens stützt sich dabei auf den Grundsatz: „So viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig“. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darin, die Eigenständigkeit aller betreut Wohnenden zu erhalten und ihre sozialen Kontakte zu stärken. Geringe Dienstleistungen sind bei Bedarf jederzeit optional hinzubuchbar.

Basis-Leistungen sind die Anbindung an ein Notrufsystem und das Vorhandensein eines Ansprechpartners. Hinzu kommen etwa:

  • Unterstützung bei Behörden- und Botengängen,
  • Gemeinschaftsräume zur freien Nutzung,
  • Reinigung, Wäsche oder Vollpension,
  • ambulante Pflegeleistungen,
  • gemeinsame Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten,
  • gemeinsamer Mittagstisch,
  • Unterstützung beim Schriftverkehr mit Versicherungen und Verwaltungen,
  • Fahr- und Begleitdienste.

Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz – BtG) existiert nicht mehr als eigenständiges Gesetz, sondern wird unter dem Begriff des Betreuungsrechts gefasst. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde der vollständigen Entmündigung einer betreuten Person entgegengewirkt. Der vom Gericht zugewiesene Betreuer soll lediglich als Beistand für den Betreuten dienen und ihm behilflich sein.

Wenn in der Öffentlichkeit immer noch vom Betreuungsgesetz gesprochen wird, so ist das Betreuungsrecht, also die §§ 1896 ff. BGB gemeint.

Wie sich anhand des Begriffes schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Bezugspflege um eine Pflegeform, bei welcher ausschließlich eine einzige Person für die Betreuung und Versorgung eines Patienten verantwortlich ist und diese koordiniert.

Sie baut über die Zeit eine Bindung zum Patienten auf und fungiert als Vertrauensperson. Die Pflegetätigkeiten selbst können auch von anderen Pflegekräften übernommen werden.

Bluthochdruck wird behandelt, um den erhöhten Druck zu senken und lebensbedrohliche Folgekrankheiten wie Herzinfarkt und Schlaganfall zu verhindern. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten derzeit Blutdruckwerte bis 139/89 mmHg als normal. Als optimal werden Werte unter 120/80 mmHg eingestuft.

D

Pflegebedürftige, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen permanent auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind, benötigen die sogenannte Dauerpflege.

Diese kann sowohl im häuslichen Umfeld – beispielsweise durch Angehörige, in Kombination mit ambulanten Pflegediensten oder durch die 24-Stunden-Pflege – als auch in einer stationären Einrichtung vollzogen werden. Hierbei wird die pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreut, bei alltäglichen Verrichtungen unterstützt und gepflegt.

Als Demenz wird eine Hirnschädigung bezeichnet, welche eine Fehlfunktion des Gedächtnisses zur Folge hat. Demente Menschen können sich meist episodisch nicht mehr an bestimmte Dinge erinnern. Zudem passiert es häufig, dass Menschen mit Demenz vergessen, wie bestimmte alltägliche Verrichtungen funktionieren oder nicht mehr die volle Kontrolle über ihre Handlungen und Sinne haben.

Aus medizinischer Hinsicht wird zwischen den primären und sekundären Demenzen unterschieden. Die primäre Demenzerkrankung – zu welcher auch die Alzheimer- Krankheit zählt – hat ihren Ursprung direkt im Gehirn. Sie entsteht beispielsweise durch Stoffe, welche den Austausch zwischen den einzelnen Nervenzellen behindern.

Diese Form der Demenz ist irreversibel. Die sekundäre Demenz entsteht durch Erkrankungen außerhalb des Gehirns, beispielsweise durch Stoffwechselstörungen oder psychische Erkrankungen und ist in der Regel behandelbar.

Unter Druckgeschwüren (Dekubitus) versteht man Schädigungen der Haut bzw. des Gewebes an bestimmten Stellen. Die Entstehung solcher Druckgeschwüre kann durch verschiedene äußere, aber auch innere Faktoren begünstigt werden:

  • Druck, welcher von zu enger Kleidung oder dem Liegen auf einer Matratze verursacht wird,
  • zu langes Liegen auf einer Stelle,
  • aber auch genetische Faktoren wie die Beschaffenheit des Körpergewebes spielen eine Rolle.

Durch regelmäßiges Umdrehen bettlägeriger Menschen kann die Entstehung derartiger Druckgeschwüre verhindert werden. Auch spezielle Anti-Dekubitus-Hilfsmittel können zur Vorbeugung und Therapie eingesetzt werden.

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Können oder wollen Menschen aufgrund physischer oder psychischer Erkrankungen nicht mehr selbstständig essen, so können sie künstlich ernährt werden. Wird das Schlucken schmerzhaft oder unmöglich, ist die enterale Ernährung per Sonde notwendig. Häufig spielt das Thema bei Krankheiten im Alter eine Rolle.

Die enterale Ernährung wird über eine Sonde durch die Speiseröhre oder durch die Bauchdecke direkt in den Magen (sog. PEG-Sonde) durchgeführt. Hierbei wird die flüssige Nahrung durch den Magen-Darm-Trakt geleitet, ohne dass der Mund-Rachen-Raum genutzt wird.

Enterale Ernährung im weiteren Sinne beinhaltet aber auch Trinknahrung, wenn das Schlucken noch möglich ist.

Die Ersatz- oder auch Verhinderungspflege ist nach § 39 SGB XI eine Leistung der Pflegeversicherung.

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt.

Voraussetzungen:

  • Wird die Ersatzpflege erstmalig in Anspruch genommen, so muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.
  • Der Pflegebedürftige muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft sein.

Dafür stehen Pflegebedürftigen und demenziell veränderten Personen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu 28 Tage zur Verfügung.

Wird im selben Jahr die Kurzzeitpflege nicht benötigt, so steigt der Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.418 Euro für bis zu 42 Tage im Jahr an.

F

Für pflegende Angehörige ist es oftmals schwer, neben der Berufstätigkeit Zeit für die Betreuung und Pflege eines Familienmitglieds zu finden. Diesbezüglich wurde am 01.01.2012 mit dem Familienpflegezeitgesetz ein Modell eingeführt, welches es Arbeitnehmern erleichtern soll, sich der Pflege eines Angehörigen trotz Berufstätigkeit anzunehmen.

In einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren nimmt sich der Arbeitnehmer hauptsächlich der Pflege an; die wöchentliche Arbeitszeit wird auf maximal 15 Stunden reduziert. Zudem erhält der Pflegende eine Aufstockung seines Gehaltes in Relation zur verringerten Arbeitszeit, was nach Ablauf der Pflegezeit nach und nach mit dem eigentlichen Gehalt verrechnet wird. Sobald der Arbeitnehmer wieder voll arbeitet, wird ein verringerter Lohn ausgezahlt, bis das Wertguthaben aus der Pflegezeit ausgeglichen ist.

Während der maximal zweijährigen Pflegezeit steht der Arbeitnehmer unter Kündigungsschutz.

Das Frailty-Syndrom (Gebrechlichkeit) ist ein geriatrisches Syndrom. Es ist vielfach, aber nicht ausschließlich altersbedingt und kennzeichnet die verringerte Widerstandsfähigkeit gegen Stressfaktoren, welche mit einem erhöhten Behinderungs-, Hospitalisierungs- und Sterberisiko einhergehen. Besonders ältere Menschen werden durch das Frailty-Syndrom den alltäglichen Stressfaktoren wie Überlastung, Unruhe und Erkrankungen gegenüber anfällig. Doch das Frailty-Syndrom lässt sich nicht allein nur durch das Alter erklären, es ist vielmehr eine Kombination verschiedener Organ- und Funktionsstörungen im Alterungsprozess, die zu erhöhter Pflege und zu Therapiemaßnahmen führt.

Was sind die Symptome des Frailty-Syndroms?

Das Frailty-Syndrom weist offensichtliche Anzeichen auf, z. B.:

  • eine ungewollte Gewichtsreduktion,
  • die Abnahme der Körperkraft,
  • schnelle Erschöpfungstendenzen,
  • eine stark gesunkene Mobilität oder Ganggeschwindigkeit,
  • eine generell reduzierte körperliche Aktivität.

Sind mindestens drei dieser Symptome nachweisbar, die mit Krankheiten wie etwa arterieller Hypertonie, Schlaganfall, Herzinfarkt und Diabetes mellitus einhergehen, sprechen Mediziner vom Frailty-Syndrom. Um die endgültige Diagnose stellen zu können, werden dem Patienten bei der Anamnese einfache Fragen gestellt, z. B. zur Müdigkeit am Morgen, zudem wird die Muskelkraft durch Handkraftmessung eingeschätzt; die Gehfähigkeit, Sturzneigung und körperliche Instabilität werden getestet. Außerdem wird berücksichtigt, ob ein Patient an bis zu fünf Krankheiten gleichzeitig leidet und ob er in den vergangenen Monaten mehr als 5 Kilogramm Gewicht verloren hat.

Wie kann man das Frailty-Syndrom therapieren?

Geht es dann um eine Therapie, wird ein Mix aus Krafttraining und Koordinationsübungen empfohlen. Hinzu kommen leichter Ausdauersport und eine gesunde Ernährung. Natürlich müssen die bestehenden zusätzlichen Erkrankungen weiterhin ärztlich betreut und medizinisch behandelt werden.

Die zahlreichen Angebote an Aktivprogrammen in den Seniorenresidenzen und Wohnstiften der GDA bieten zahlreiche Möglichkeiten, körperlich und kognitiv fit und mobil zu bleiben. Auch das Personal ist medizinisch besonders geschult und unternimmt mit den o. g. Angeboten präventiv eine frühe Frailty-Syndrom-Prophylaxe. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern werden attraktive Fitness- und Freizeitangebote, eine gesunde Ernährung und medizinische Check-ups angeboten, um ihnen ein möglichst langes und beschwerdefreies Leben im Alter zu ermöglichen.

G

Gedächtnistraining beinhaltet unterschiedliche Techniken mit dem Ziel, die geistige Leistungsfähigkeit zu erhalten und langfristig sogar auszubauen. Gedächtnistraining gehört zu den vielfältigen Aktivprogrammen und Betreuungsangeboten in einem Seniorenstift oder einer Seniorenresidenz.

Ein vollwertiges Gedächtnistraining besteht nicht allein aus rein geistigen Übungen. Dazu gehören ebenso die richtige Ernährung, ausreichend Bewegung und Schlaf sowie weiterführende Sinnesanregungen.

Im Verlauf des Gedächtnistrainings werden der sogenannte „Arbeitsspeicher“, also die Leistungsfähigkeit, mit der Informationen aufgenommen und verarbeitet werden, sowie die Merkspanne erheblich verbessert.

Zum Gedächtnistraining zählen mentale Aktivierungsstrategien, die

  • die Konzentrationsfähigkeit steigern,
  • die Aufmerksamkeit erhöhen,
  • das Reaktionsvermögen verbessern,
  • den Stress reduzieren und
  • das geistige Wohlbefinden stärken.

Hinzu kommen Mnemotechniken, die den Teilnehmern, bspw. in einem Wohnstift, zeigen, wie sie erfolgreich lernen. Dazu zählt das Üben von Techniken, darunter die Loci-Methode oder die richtige Verwendung von Lernkarteikarten. Gedächtnistraining kann auch vom Stiftarzt empfohlen werden, um möglichst früh einer Demenz entgegenzuwirken.

Während das Gehirn in jungen Jahren noch sehr aktiv und aufnahmefähig ist, lässt dessen Leistung ohne regelmäßige geistige Tätigkeiten mit fortschreitendem Alter nach. Deswegen ist es wichtig, das Gehirn im Laufe der Zeit regelmäßig zu fordern. Dies kann einer altersbedingten Demenz vorbeugen. Gezieltes Gedächtnistraining bietet eine messbare Chance zur Verbesserung der Gehirnleistung, nicht nur bei Senioren. Es optimiert in jedem Fall die Denkprozesse und aktiviert die kognitiven Fähigkeiten.

Durch ein gezieltes Gedächtnistraining, z. B. durch ein Fragequiz, Spiele mit Zahlen oder Buchstaben, Sudoku oder Puzzles, werden das Interesse und die Motivation zum eigenständigen Denken geweckt und zeitgleich das Gehirn gefordert.

Als Gehhilfe werden jegliche Gegenstände bezeichnet, welche als Hilfsmittel zur Entlastung der Gelenke sowie zum Erhalten der Mobilität (z.B. bei der Rehabilitation von Verletzungen) eingesetzt werden können.

Hierunter fallen einfache Hilfsmittel wie beispielsweise Krücken oder Gehstöcke, aber auch Rollatoren können als Unterstützung zum Erhalt der Mobilität gewählt werden.

Die Geriatrie stellt sowohl einen Bereich der Alterswissenschaften (Gerontologie), als auch der Medizin dar.

Sie arbeitet interdisziplinär und befasst sich vor allem mit dem Erkennen, Vorbeugen und Behandeln altersbedingter Krankheiten; nicht nur physischer, sondern auch psychischer Art. Sie richtet den Fokus vor allem auf das Auftreten mehrerer gleichzeitigen Erkrankungen (Multimorbidität) und deren Behandlungsmöglichkeiten.

Mit zunehmendem Alter wächst häufig das Risiko der Multimorbidität, also dem gleichzeitigen Auftreten mehrerer Krankheitsbilder.

Bei der geriatrischen Rehabilitation wird genau dies berücksichtigt: Es handelt sich um eine spezielle Form der Rehabilitation, bei welcher eine Pflegebedürftigkeit vermieden und die individuelle Selbstständigkeit erhalten werden soll.

Ein Team aus Spezialisten (Ärzte, Pflegefachkräfte, Physiotherapeuten, etc.) steht den Patienten zur Seite.

Die Gerontologie ist die Wissenschaft des Alterns bzw. Altwerdens.

Sie befasst sich sowohl mit der biologischen Erforschung des Alters als auch mit der Aufklärung der Öffentlichkeit und Anpassung der Umgebung sowie den Vorschlägen zur Prävention altersbedingter Risiken. Ebenfalls bietet sie medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Ansätze zur altersgerechten Organisation und Anpassung der Betriebsabläufe und Versorgung.

‚Gerontopsychiatrie‘ beschreibt die Behandlung von Senioren ab 65 Jahren, die unter körperlichen und psychiatrischen Erkrankungen leiden. Sie ist Teil der Geriatrie und wird als stationäre Pflege in einem Seniorenstift oder einer Seniorenresidenz angeboten.

Senioren sind mit fortschreitendem Alter für eine zunehmende Anzahl von Erkrankungen anfällig. Die psychischen Erkrankungen gehen dabei häufig mit den körperlichen Erkrankungen einher. Körperliche Beeinträchtigungen bedingen und erhöhen dabei die Wahrscheinlichkeit von psychischen Störungen. Es sind speziell Nervenerkrankungen, die im höheren Alter zu psychischen Veränderungen, wie etwa bei der Demenz, führen und die aus diesem Grund in der Gerontopsychiatrie behandelt werden. Wesentlich stärker als bei jüngeren Patienten müssen bei Senioren mit einer psychischen Erkrankung sowohl die physische Konstitution als auch die körperlichen Begleiterkrankungen vermehrt Beachtung finden und in die Diagnose und die Behandlung mit einfließen.

Das Ziel der gerontopsychiatrischen Behandlung ist, die körperlich-geistigen Fähigkeiten der Patienten weitgehend zu erhalten und, wenn möglich, zu verbessern sowie die Alltagskompetenz der Patienten zu fördern. Mit der Hilfe eines vertrauten Therapeuten soll eine möglichst hohe Lebensqualität und Selbstständigkeit erhalten werden.

Dafür werden zunächst bei der Anamnese und Diagnostik psychische, körperliche, soziale und biografische Gegebenheiten untersucht und dahingehend ausgewertet, inwieweit sie ursächlich für den Verlauf der jeweiligen Krankheitssymptome von Demenz, Sucht oder Depression verantwortlich sein können.

Später kommen in der Gerontopsychiatrie Verfahren wie psychotherapeutische Gespräche, medikamentöse Behandlung, Ergotherapie, Musiktherapie, Physiotherapie und auch Lichttherapie wahlweise zum Einsatz. Dabei wird das Patientenumfeld unmittelbar mit einbezogen und geschult, z. B. durch die Beratung von Angehörigen und Pflegediensten.

Die Betreuung und Begleitung von demenziell schwer veränderten Menschen findet in gerontopsychiatrischen Pflegebereichen statt. Diese besonderen Bereiche haben dafür einen mit allen Pflegekassen bestehenden Vertrag hinsichtlich der speziellen Betreuungsdichte und -güte. Gerontopsychiatrische Pflege erfordert einen höheren Betreuungsschlüssel und eine entsprechende Konzeption.

Die gerontopsychiatrische Pflege ist ein personenzentrierter Pflege- und Betreuungsansatz und führt weit über das allgemeine Betreuungsangebot oder über die allgemeine (somatische) Pflege hinaus. Sie wird häufig, aber nicht ausschließlich für die Betreuung von demenziell stark veränderten Menschen angewendet.

In besonders beschützten vollstationären Bereichen werden die Bewohnerinnen und Bewohner von besonders geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch den Tag begleitet. Die personelle Ausstattung ist dem deutlich höheren Bedarf an Betreuung und Zuwendung angepasst.

Menschen, die an Demenz erkranken, sehen die Welt mit anderen Augen, leben in ihrer eigenen Welt. Dementsprechend muss sich die gerontopsychiatrische Pflege darauf einstellen. Diese Form der Pflege legt dabei besonderen Schwerpunkt auf die Gewohnheiten und Rituale der Menschen und stellt die Biografiearbeit in den Mittelpunkt der Betreuung. Ziel der Arbeit mit der Biografie des Menschen ist es, das Selbstgefühl der demenziell veränderten Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken und ihnen dadurch Sicherheit zu geben. Menschen mit ähnlichen oder anderen psychischen Erkrankungen leiden aufgrund von Multimorbidität häufig auch an anderen körperlichen Krankheiten, deren Behandlung ebenso in das Pflegekonzept einfließen muss. Gerontopsychiatrische Pflege ist vorrangig in stationärer und/oder in der teilstationären Pflege möglich.

Gicht ist in den meisten Fällen eine angeborene Störung des Stoffwechsels, die zu starken Gelenkschmerzen führt. Hierbei sorgen erhöhte Harnsäurewerte (Hyperurikämie) für Entzündungen im Blut. Bei den Betroffenen ist die Bildung und Ausscheidung der Harnsäure gestört: Die Harnsäure lagert sich in Form von Harnsäurekristallen in den Gelenken, der Haut sowie in wichtigen Organen wie etwa den Nieren ab. Die Kristalle bilden mit körpereigenen Abwehrzellen knorpelige Strukturen und schädigen das gelenknahe Gewebe. Die entzündeten Gelenke schwellen rot an und schmerzen.

Obwohl Gicht vererbbar ist und sie nicht selten als Begleiterkrankung auftritt, spielt besonders die Ernährung eine wichtige Rolle, daneben andere Erkrankungen, Medikamente, Bewegungsmangel und Übergewicht. Man könnte die Gicht daher als ‚Wohlstandskrankheit‘ bezeichnen.

Insbesondere eine gezielte Umstellung der Ernährung ist dabei wichtig, bspw. ein Verzicht auf Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte. Die Reduzierung des Körpergewichts in Kombination mit ausreichender Fitness spielen dabei ebenfalls eine Rolle und wirken unterstützend, um die Krankheit aufzuhalten.

Sind bereits Gichtschäden an den Gelenken bemerkbar, wird mittels Schmerztherapie und Medikation gezielt versucht, die erhöhten Harnsäurewerte zu senken. Unterstützend wirken physikalische und physiotherapeutische Anwendungen. Wird die Gicht nicht behandelt, treten die Gelenkentzündungen häufiger auf, die betroffenen Gelenke verlieren an Beweglichkeit und deformieren sich zunehmend.

Grüner Star (Glaukom) ist eine Augenkrankheit, bei welcher der Sehnerv geschädigt ist. Das Gesichtsfeld eines Menschen – das ist der Sehbereich, den er hat, ohne die Augen zu bewegen – erfährt eine Einschränkung und grenzt sich ein, auch die Sehschärfe nimmt stetig ab.

Beim grünen Star werden bestimmte Sehbereiche nicht mehr oder nur noch eingeschränkt wahrgenommen. Hier sprechen die Mediziner von einem ‚blinden Fleck‘. Dieser befindet sich nah an den Bereichen des schärfsten Sehens, der Makula, und weitet sich zu den Rändern des Sehfeldes aus.

Oft fällt die Einschränkung des Gesichtsfeldes nicht auf, weil sie das eigentliche, zentrale Sehfeld nicht direkt beeinträchtigt. Die blinden Flecken machen es den betroffenen Personen jedoch im Laufe der Zeit immer schwerer, sich zu orientieren. So werden vor sich befindliche Objekte oder eine Person zwar ganz klar gesehen, die Dinge daneben jedoch nicht. Außerdem treten beim grünen Star Probleme bei besonders hellen und besonders dunklen Lichtverhältnissen auf. Etwaige Hindernisse werden dadurch zu spät erkannt und deren Entfernung falsch eingeschätzt.

Der Grund für den grünen Star ist ein zu hoher Innendruck im Auge. Zwischen Hornhaut und Linse befindet sich eine Flüssigkeit, das sogenannte Kammerwasser. Kann dieses nicht ablaufen, staut es sich und erhöht den Druck auf den Sehnerv derart, dass Nervenzellen absterben. Eine weitere Ursache können Durchblutungsstörungen des Sehnervs sein.

Der grüne Star ist eine der am häufigsten auftretenden Ursachen für eine Erblindung. Die Variante des Offenwinkelglaukoms schreitet langsam voran. Die Schäden am Sehnerv führen sukzessive zu Komplikationen und Einschränkungen beim Sehen. Diese Form der Augenerkrankung tritt am häufigsten von allen auf. Seltener hingegen ist das Engwinkelglaukom, das sich ebenfalls unbemerkt entwickelt und dann ganz plötzlich zu Beschwerden und Sehbeeinträchtigungen führt.

Für eine erfolgversprechende Behandlung gilt es, den grünen Star so früh wie möglich zu entdecken, um irreparable Schäden am Sehnerv unbedingt zu vermeiden. Dabei kann es helfen, den Augeninnendruck zu senken, was mit speziellen Augentropfen erreicht werden kann. Sind die Schäden medikamentös nicht mehr zu beheben, kommen als weitere Optionen operative Eingriffe und Laserbehandlungen infrage.

Eine Untersuchung auf ein mögliches Glaukom wird in einem Rhythmus von 5 Jahren empfohlen. Einen Termin kann man in einer Augenarztpraxis vereinbaren, aber auch manche Optiker bieten diese Vorsorgeuntersuchung an. Seniorinnen und Senioren sollten regelmäßig ihre Augen überprüfen lassen, sodass bei Verdacht auf ein Glaukom frühzeitig medizinische Maßnahmen eingeleitet werden können.

Die Grundpflege soll als Unterstützung bei Aufgaben des alltäglichen Lebens dienen.
Sie umfasst die Bereiche:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität.

Genauer gesagt helfen ggf. Pflegekräfte oder Angehörige beim Waschen, der Nahrungsaufnahme sowie dem Gehen, Treppen steigen, etc.

Die hauswirtschaftliche Versorgung, wie z.B. die Unterhaltsreinigung der Wohnung, gehört nicht in den Bereich der Grundpflege.

H

Die häusliche Pflege umfasst die pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung innerhalb der eigenen Wohnung des Patienten oder eines Angehörigen. Sie kann sowohl durch Angehörige als auch durch ambulante Pflegedienste durchgeführt werden.

Das Ziel der häuslichen Pflege ist es, den Verbleib im gewohnten Umfeld trotz Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.

Die Heimaufsicht soll sicherstellen, dass das Heim die Anforderungen des Heimgesetzes (HeimG) bzw. seiner landesrechtlichen Nachfolgeregelungen an den Betrieb eines Heimes erfüllt.

Um zu jedem Zeitpunkt eine qualitativ hochwertige und angemessene Pflege und Betreuung zu gewährleisten gibt es unabhängige Prüfstellen, welche Pflege- und Senioreneinrichtungen in regelmäßigen Abständen besuchen und prüfen.

Dies gibt nicht nur den Bewohnern und deren Angehörigen ein gewisses Maß an Sicherheit, sondern ist auch für die Einrichtungen eine gute Möglichkeit, sich beraten zu lassen und weiter zu verbessern.

Welche Behörde für die Durchführung der Heimaufsicht zuständig ist, variiert von Bundesland zu Bundesland.

Das Heimgesetz als Schutzgesetz auf Bundesebene erstreckt sich grundsätzlich auf Heime, die ältere oder pflegebedürftige Menschen oder behinderte volljährige Menschen aufnehmen. Es regelt u. a. die Beziehungen zwischen Heimen und Bewohnern, zum Beispiel bei der Gestaltung von Heimverträgen, sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Heimbeirat.

Das Heimgesetz mit seinen entsprechenden Rechtsverordnungen normiert bestimmte Mindeststandards, zum Beispiel in Bezug auf die Personalausstattung oder bei baulichen Veränderungen.

Das alte Heimgesetz (HeimG) verlor seine Gültigkeit nach der Föderalismusreform 2006.

In der heutigen Zeit sind die Bundesländer selbst mit der rechtlichen Regelung betraut (Landesheimgesetze).

In einem Heimvertrag werden die Leistungen und Kosten in Bezug auf die Unterbringung sowie die entsprechenden Pflegeleistungen gemäß des Pflegegrads festgehalten.

Die unterschiedlichsten Hilfsmittel für Senioren können dabei helfen, altersbedingte Einschränkungen auszugleichen. So gibt es Hilfsmittel für mehr Sicherheit und Mobilität, Hilfsmittel für die Pflege sowie medizinische und orthopädische Hilfsmittel.

Nach Unfällen oder bei einer körperlichen Behinderung werden Hilfsmittel zur Rehabilitation oder Vereinfachung beziehungsweise zur Gewährleistung der Eigenständigkeit des Patienten vom Arzt verordnet und angewendet. Damit sind nicht nur Gehhilfen, sondern auch Hilfsmittel zum Sehen und Hören gemeint.

Die Kosten für Hilfsmittel werden i.d.R. von den Krankenkassen übernommen.

Mit ‚Hochaltrigkeit‘ bezeichnet man das Erscheinungsbild einer Gesellschaft, in der große Teile der Bevölkerung ein sehr hohes Alter erreicht haben oder sogar hochbetagt sind. Dabei gibt es jedoch keine klare Definition, wie viel Jahre alt oder in welcher körperlichen Verfassung ein Mensch sein muss, um als hochaltrig zu gelten.

Personen ab dem achtzigsten Lebensjahr oder älter können als ‚hochaltrig‘ bezeichnet werden. Diese Aussage ist jedoch ziemlich unpräzise. Eine andere Definition hebt hingegen den Umstand hervor, dass der überwiegende Teil eines Jahrgangs bereits verstorben sein muss, um die restlichen Personen als ‚hochaltrig‘ zu bezeichnen. Das ist allerdings eine recht pragmatische Definition.

Aufgrund einer sehr guten Versorgungslage, zahlreicher medizinischer Verbesserungen und Innovationen steigt in den Industrienationen seit einigen Jahren die Lebenserwartung, während gleichzeitig die Geburtenrate sinkt. Dieser demografische Wandel stellt eine Herausforderung an die Sozial- und Gesundheitssysteme der jeweiligen Gesellschaft dar. Befürchtet wird, dass durch die Überalterung der Generationenvertrag unter Druck geraten könnte, daher wird politisch und ökonomisch nach Lösungen gesucht.

Einige Menschen, die als ‚hochaltrig‘ bezeichnet werden, können zwar noch überwiegend allein leben, sind aber in der Regel auf unterschiedliche Hilfen in der Versorgung angewiesen. So benötigen sie entweder ambulante Pflege oder zumindest Assistenzsysteme. Andere hochaltrige Senioren wechseln in eine Seniorenresidenz oder in ein Wohnstift mit angemessenem Betreuungsangebot.

Bei einem Hospiz handelt es sich um eine stationäre Einrichtung, welche zum Ziel hat, Sterbende und deren Angehörige in den verbleibenden Wochen und Monaten zu begleiten.

Der Fokus liegt hierbei nicht auf dem Versuch der Heilung – es geht um Patienten, welche aus medizinischer Sicht nicht mehr geheilt werden können – sondern um die Linderung der Symptome und darum, die verbleibende Zeit so wertvoll wie möglich zu gestalten.

Blutdruckwerte entstehen, wenn beim Herzschlag Blut aus dem Herzen in die Blutgefäße gepumpt wird. Gewisse Schwankungen, z. B. bei Aufregung oder Anstrengung, sind dabei normal. Der Blutdruck pendelt sich danach wieder ein, beim Bluthochdruck allerdings nicht.

Anfänglich bleibt ein zu hoher Blutdruck oft unbemerkt. Der Druck auf die inneren Gefäße ist zwar erhöht, aber der Bluthochdruck bereitet den Betroffenen noch keine Beschwerden. Wenn der Druck auf die Gefäße allerdings länger andauert und nicht behandelt wird, überlastet er das Herz und andere lebenswichtige Organe. Hinzu kommt, dass bei unbehandeltem Bluthochdruck die Gefäße schneller verkalken.

Symptome von Bluthochdruck sind Schwindel, Kopfschmerzen, Herzklopfen oder -stolpern, Kurzatmigkeit bei Belastung, Nervosität, manchmal auch Schlafstörungen. Um eine genaue Diagnose zu erstellen, werden mehrmals täglich Blutdruckmessungen und eine Langzeitmessung durchgeführt. Zudem untersucht der Arzt, ob signifikante Vorerkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen. Das kann eine familiäre Disposition sein oder an Bewegungsmangel, Übergewicht, Ernährung sowie an einer Stoffwechselerkrankung liegen.

Bluthochdruck ist neben dem Rauchen und zu viel Zucker und Fett in der Nahrungsaufnahme die häufigste Ursache für Herz- und Kreislauferkrankungen. Schwerwiegende Folgen sind Herzinfarkte und Schlaganfälle. Zusätzlich treten Nierenversagen und Sehbehinderungen auf. Bluthochdruck muss also frühestmöglich entdeckt und behandelt werden.

Das Pflegepersonal achtet auf eine salzarme Ernährung, passende Bewegung und Sport, Stressreduktion und Alkoholabstinenz. Natürlich wird Patientinnen und Patienten auch nahegelegt, das Rauchen aufzugeben. Hinzu kommen bei Bluthochdruck Medikamente im Rahmen einer Dauertherapie.

Achtung: Wenn Sehstörungen, zum Beispiel Doppelbilder, und/oder Symptome wie Kribbeln, Taubheitsgefühl oder eine Lähmung auf einer Körperseite auftreten, handelt es sich um überdeutliche Signale eines Schlaganfalls! Nehmen Sie diese Symptome bitte unbedingt ernst und kontaktieren Sie umgehend einen Arzt oder Rettungssanitäter!

I

Im Allgemeinen bezeichnet Inkontinenz das unwillkürliche, unkontrollierbare Ablassen von Ausscheidungen. Dies ist meist auf eine Krankheit oder auf Muskel- bzw. Nervenschäden zurückzuführen.

Bei einer Inkontinenz kann der Betroffene den Harn- oder Stuhlabgang nicht steuern und zurückhalten. Etwa zehn Prozent aller Deutschen sind von einer Form der Inkontinenz betroffen. Dabei unterscheidet man grob zwischen Harninkontinenz und Stuhlinkontinenz. Inkontinenz kann bereits in jungen Jahren auftreten, nimmt aber verstärkt im Alter zu.

Meist ist die Inkontinenz auf eine Störung der Blasenmuskulatur zurückzuführen. Aber auch der Schließmuskel und die Beckenbodenmuskulatur können geschädigt sein. Etwa durch Komplikationen während einer Operation oder einer Geburt, in der Nervenzellen beschädigt wurden. Weitere Ursachen können Harnsteine, eine vergrößerte Prostata, aber auch Nervenverletzungen, Nervenreizungen und neurologische Krankheitsbilder wie Multiple Sklerose sein. Inkontinenz kann zudem unterschiedliche Ausmaße annehmen. Bei der Harninkontinenz wird deshalb zwischen Belastungsinkontinenz, Dranginkontinenz, Reflexinkontinenz, Überlaufinkontinenz und extraurethraler Harninkontinenz unterschieden. Bei der Stuhlinkontinenz, die tendenziell eher selten auftritt, spricht man von einer Teilinkontinenz ersten oder zweiten Grades oder von einer Totalinkontinenz.

Vielen Menschen ist es unangenehm, über dieses Thema zu sprechen. Sie ziehen sich zurück, weil sie die Sorge haben, durch die Inkontinenz schlecht zu riechen. Heutzutage gibt es jedoch gute und diskrete Möglichkeiten, Inkontinenz gezielt und erfolgreich zu behandeln bzw. damit umzugehen.

K

‚Grauer Star‘ (Katarakt) bezeichnet eine Augenkrankheit, die oft mit fortschreitendem Alter auftritt und auch als ‚Altersstar‘ bezeichnet wird. Beim grauen Star handelt es sich um eine altersbedingte Eintrübung der Linse, die das Licht dadurch nicht mehr bündelt, sondern streut. Das führt zu einer leichten visuellen Beeinträchtigung, kann später aber zu einer erheblichen Sehbehinderung werden, die bis zur vollständigen Erblindung führen kann.

Beim grauen Star wird der Seheindruck stetig trüber, verschleiert und grau. Die Krankheit geht einher mit einem langsamen Verlust der Sehschärfe. Die betroffenen Personen sehen verschwommen und sind blendungsempfindlich; gelegentlich treten Doppelbilder auf. Auch eine Störung des Farbsehens ist möglich. Die erkrankten Personen klagen zudem über Probleme bei der Anpassung an Helligkeit und Dunkelheit.

Die Ursachen für das Auftreten der Krankheit sind bis heute nicht eindeutig geklärt. Forschung und Medizin gehen sowohl von Stoffwechselerkrankungen, genetischen Veranlagungen, aber auch von Nährstoffmangel und einer zu hohen Lichteinwirkung aus. Auch Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Reaktionen auf Medikamente wie Cortison, Vergiftung und sogar erlebte Traumata werden als mögliche Ursachen in Betracht gezogen. So entstehen Augenprobleme, die Tätigkeiten wie Autofahren oder Radfahren stark erschweren und im Alltag eine enorme Beeinträchtigung hervorrufen.

Die moderne Medizin bietet jedoch heute Möglichkeiten, den grauen Star erfolgreich und umfassend zu behandeln. Auch eine verbesserte Beleuchtung, spezielle Brillen oder Vergrößerungsgläser können im Alltag schon Abhilfe schaffen. Ist die Sehstörung jedoch zu weit fortgeschritten, kann operativ eine künstliche Linse eingesetzt werden. Seniorinnen und Senioren sollten ihre Augen regelmäßig von ihrem Augenarzt oder ihrer Augenärztin untersuchen lassen, sodass bei einem Verdacht auf grauen Star frühzeitig Sofortmaßnahmen angewendet werden können.

gt.

Die Krankenpflege umfasst:

  • die Pflege,
  • die Betreuung und
  • die Unterstützung

​​​​​​eines kranken, behinderten oder sterbendem Patienten. Darunter fallen:

  • Körperpflege,
  • Nahrungsaufnahme,
  • Wundversorgung sowie
  • Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und bei der Medikamenteneinnahme.

Sie wird von Fachkräften in Absprache mit einem behandelnden Arzt vollzogen und soll den Heilungsprozess unterstützen.

Die Medizin versteht unter Alterskrankheiten oder geriatrischen Krankheiten alle körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen, die für Menschen im hohen Alter typisch sind und häufig Todesursachen innerhalb dieser Generation sind.

Alterskrankheiten zeichnen sich zudem durch einen erschwerten Heilungsverlauf aus und mitunter auch eine lange Zeit brauchen, bis sie in Form der entsprechenden Krankheitszeichen zutage treten, weil die Teilungs- und Regenerationsfähigkeit der Körperzellen vermindert ist.

Die hohe Sterblichkeit ist oftmals durch die reduzierten Selbstheilungskräfte im Alter begründet.

Häufige Krankheiten im Alter:

  • Angina pectoris
  • Arthritis / Arthrose
  • Bluthochdruck
  • Chronische Bronchitis und Lungenerkrankungen
  • Chronische Wunden
  • Dekubitus
  • Demenz & Alzheimer
  • Depression/Altersdepressionen
  • Diabetes
  • Dysphagien (Schluckstörungen)
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Herzinfarkt
  • Herzinsuffizienz
  • Inkontinenz
  • Osteoporose
  • Parkinson
  • Rheuma
  • Schlaganfall
  • Thrombose
  • Tremor
  • Trübung der Augenlinse

Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und tritt dann ein, wenn eine pflegebedürftige Person für einen Zeitraum von vier Wochen pro Jahr in einer stationären Einrichtung untergebracht wird.

Das Pflegegeld wird für diesen Zeitraum zur Hälfte weiter ausgezahlt. Die Unterbringung dient Personen, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut werden und ermöglicht diesen eine vorübergehende Entlastung.

Diese Form der Pflege findet Anwendung, wenn eine häusliche Pflege durch Krankheit, Abwesenheit oder Überforderung von Angehörigen kurzzeitig nicht gewährleistet werden kann und auch eine teilstationäre Unterbringung nicht ausreichend ist.

Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr werden auch für die sog. Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen gezahlt. Wer diesen Betrag nicht ausschöpft, kann den Rest für eine Verlängerung der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen verwenden.

Das bedeutet, für Kurzzeitpflege stehen dann insgesamt bis zu 3.224 Euro für längstens 56 Tage zur Verfügung.

Die Kurzzeitpflege wird jedoch auch für pflegebedürftige Menschen eingesetzt, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt auf das eigenständige Leben zu Hause vorbereitet werden sollen.

L

Im Rahmen der Föderalismusreform 2007 haben die Länder die Aufgabe, den ordnungsrechtlichen Teil der Heimgesetzgebung selbst zu regeln.

Darunter fallen beispielsweise die Umstände zur Genehmigung des Betriebs von Alten- und Pflegeeinrichtungen, bauliche Mindestanforderungen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements sowie die Sanktionen bei Nicht-Einhalten gesetzlicher Vorschriften.

Wird eine Betreuung einer pflegebedürftigen Person für länger als vier Wochen pro Jahr notwendig, so spricht man von Langzeitpflege.

Diese kann in Form von häuslicher Pflege durch Angehörige mit entsprechender Beratung durch Experten oder durch ambulante Pflegedienste durchgeführt werden. Ist eine häusliche Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste sowie eine teilstationäre Unterbringung nicht ausreichend, so kann die Langzeitpflege auch in Form einer dauerhaften stationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.

Bei der Langzeitpflege werden die Pflegebedürftigen umfassend betreut und versorgt und bei der Bewältigung des Alltags weitestgehend unterstützt. Zudem sind die Betreuungs- und Pflegekräfte für die Patienten Ansprechpartner und soziale Bezugspersonen.

M

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (kurz: MDK) ist ein sozialmedizinischer Dienst, welcher in beratender und begutachtender Funktion im Auftrag der Pflegekassen arbeitet.

Er überprüft beispielsweise, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit im individuellen Fall gegeben sind und welcher Pflegegrad zugrunde liegt. Für dieses Gutachten kann ein von Patienten und Angehörigen geführtes Pflegetagebuch von Vorteil sein.

Die Pflegekassen orientieren sich am Gutachten des MDK, es stellt die Basis für den Anspruch auf Pflegegeld dar. Zudem ist der MDK für die Begutachtung und Beurteilung von Senioreneinrichtungen zuständig und vergibt anhand vielseitiger Kriterien die sogenannten Pflegenoten.

Sie sind als Orientierung für Pflegebedürftige und Angehörige gedacht, welche sich auf der Suche nach dem passenden Pflegeheim befinden.

Ein mobiler Pflegedienst ist ein Unternehmen, welches die häusliche Alten- und Krankenpflege durchführt.

Neben Leistungen der Grundpflege führen ausgebildete Pflegekräfte zudem noch die hauswirtschaftliche Versorgung des Patienten, die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung oder Verhinderungspflege durch.

Bettlägerige Patienten sowie Pflegebedürftige, die sich bedingt durch Krankheiten oder körperliche Beschwerden nur schwer oder gar nicht mehr bewegen können, sollen durch Maßnahmen der Mobilisation wieder zur eigenständigen Bewegung motiviert werden.

Durch die Bewegung einzelner Körperteile – beispielsweise durch Physiotherapeuten – soll die Bewegungsfähigkeit erhalten bleiben und die Selbstständigkeit des Patienten erhöht werden.

Auch nach Operationen an Gelenken kann eine Mobilisierung in Form einer Rehabilitation eingesetzt werden, um die volle Funktionsfähigkeit der Körperteile weiterhin zu garantieren.

Unter Multimorbidität wird das gleichzeitige Auftreten mehrerer Krankheiten verstanden; das Risiko hierfür steigt mit zunehmendem Alter (s. hierzu auch Krankheiten im Alter)

So leiden ältere Menschen beispielsweise gleichzeitig an Bluthochdruck, Diabetes und Herzkrankheiten. In solchen Fällen ist eine Berücksichtigung der Medikation beziehungsweise der allgemeinen Behandlung und Therapie erforderlich.

Mit der Erforschung verschiedener Behandlungsmöglichkeiten beim Auftreten mehrerer unterschiedlicher Krankheiten beschäftigt sich die Geriatrie.

N

Unter Nachpflege wird die Beobachtung beziehungsweise Begleitung bei der Rehabilitation in Folge eines operativen Eingriffs verstanden.

Diese wird meist in Kliniken vorgenommen, kann aber auch mithilfe ambulanter Dienste durchgeführt werden. Sie dient der Vermeidung von Komplikationen bei der Wundheilung.

O

Osteoporose ist eine Knochenerkrankung, bei der sich im Skelett die Knochensubstanz überdurchschnittlich abbaut. Die Folge ist eine fortschreitende Veränderung der Knochenstruktur; umgangssprachlich wird die Osteoporose deshalb auch Knochenschwund genannt. Die Knochen der Betroffenen verlieren an Festigkeit und brechen bei geringster Belastung.

Der menschliche Körper ist immer in Bewegung, so auch die Knochenzellen. Ab dem 30. Lebensjahr nehmen Knochenmasse und -dichte zunehmend ab. Findet diese Abnahme überproportional statt, entwickelt sich daraus meistens eine Osteoporose. Der Abbau der Knochenmasse wird dabei noch nicht von Beschwerden begleitet. Im Gegenteil, der beginnende Knochendichtemangel (Osteopenie) verläuft fast ohne Symptome – und genau aus diesem Grund wird die Krankheit leider oft viel zu spät diagnostiziert, bspw. nach einem grundlosen Knochenbruch. In der Fachmedizin unterscheidet man zwischen primärer und sekundärer Osteoporose.

Eine der Ursachen für das Entstehen von primärer Osteoporose ist ein Mangel an Bewegung, häufig in Kombination mit abnehmender Muskelaktivität, Mangel an Vitamin D und Kalzium sowie der Regression des Sexualhormons Östrogen. Dies führt dazu, dass insbesondere ältere Frauen an dieser Form der Osteoporose erkranken. Zusätzlich fördern auch Nikotin- und Alkoholkonsum sowie eine genetische Veranlagung den Knochenschwund.

Auch chronische Erkrankungen wie bspw. Diabetes mellitus, Schilddrüsenüberfunktion und Rheuma sowie bestimmte Medikationen können eine Form der Knochenerkrankung verursachen, die sekundäre Osteoporose.

Erste alarmierende Anzeichen einer Osteoporose sind Rückenschmerzen, die Bildung eines Buckels sowie die signifikante Verringerung der Körpergröße um mehrere Zentimeter. Entwickelt sich die Krankheit ungehemmt weiter, können die geschädigten Knochen völlig grundlos und ohne große Krafteinwirkung von außen brechen.

Um eine sichere Diagnose zu erstellen, führt ein Arzt zunächst eine Knochendichtemessung mit spezieller Röntgentechnik durch. Im nächsten Schritt wägt er zwischen verschiedenen Behandlungsansätzen ab.  Diese können zum Beispiel sein:

  • eine medikamentöse Therapie,
  • Nahrungsergänzung durch Kalzium und Vitamin D,
  • die Steigerung der Mobilität durch Physiotherapie,
  • Bewegungskonzepte für ausreichende Fitness im Alter und
  • Sturzprävention im Falle eines Falles.

Um die Krankheit gar nicht erst aus dem Ruder laufen zu lassen, gilt es, der Osteoporose frühzeitig vorzubeugen. Dafür muss der Knochenstoffwechsel angeregt und erhalten werden. Ihr Physiotherapeut unterstützt dabei mit einem gezielten Bewegungs- und Sportprogramm, wie z. B. Krafttraining. Hinzu kommen Hinweise, wie Sie mit Ihrer täglichen Ernährung für einen ausgewogenen Eisen-, Kalzium- und Vitaminhaushalt sorgen. Ergänzend wird eine gezielte Sturzprophylaxe empfohlen. Das bedeutet u. a., in allen möglichen Wohnformen die Stolperfallen zu beseitigen, die Lichtsituation zu verbessern sowie Haltegriffe, bspw. in der Dusche, anzubringen, um etwaige Stürze zu vermeiden.

P

Als Palliativpflege wird die Pflege im Rahmen der Sterbebegleitung schwerstkranker Menschen bezeichnet, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist. Dabei steht nicht die künstliche Verlängerung des Lebens im Mittelpunkt, sondern vielmehr die Erhaltung von der Lebensqualität und der Autonomie.

Die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten stehen im Vordergrund; zudem sollte die Familie ein entscheidender Bestandteil im Zuge der Palliativpflege sein.

Können oder wollen Menschen aufgrund physischer oder psychischer Erkrankungen nicht mehr selbstständig essen, so können sie künstlich ernährt werden. Wird das Schlucken schmerzhaft oder unmöglich, ist die enterale Ernährung per Sonde notwendig. Häufig spielt das Thema bei Krankheiten im Alter eine Rolle.

Bei der parenteralen Ernährung werden alle für den Körper notwendigen Nährstoffe über eine Infusion direkt in die Blutbahn geleitet. Diese Behandlungsform findet beispielsweise bei Erkrankungen im Magen-Darm-Trakt Anwendung, denn dieser wird dabei komplett umgangen.

Die Parkinson-Krankheit – auch: Morbus Parkinson – bezeichnet eine Erkrankung des Gehirns, von welcher vor allem die willkürlichen und unwillkürlichen Bewegungsabläufe betroffen sind.

Umgangssprachlich auch Schüttelkrankheit genannt, gilt Parkinson als eine der häufigsten Krankheiten im Alter und ist eine chronische Erkrankung des Nervensystems.

Die neurologischen Fehlfunktionen  äußern sich meist durch Muskelzittern, Muskelstarre und verlangsamten Bewegungsabläufen.

Die Nervenkrankheit ist bisher noch nicht heilbar, jedoch gibt es verschiedene Behandlungsmethoden (z.B. Ergotherapie) und Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen) und hilfreiche Medikamente.

Die Patientenverfügung gibt im Notfall beziehungsweise im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten Auskunft über die Einwilligung oder Verweigerung in bestimmte Behandlungen sowie medizinische Versorgungsmaßnahmen.

Idealerweise schließt man die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht ab, bei welcher die Umsetzung des eigenen Willens im Notfall auf eine Vertrauensperson übertragen wird.

Eine Pflegebedürftigkeit liegt laut § 14 SGB XI dann vor, wenn ein Mensch aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag ohne die Hilfe Dritter zu bewältigen.

Je nach Pflegebedürftigkeit bedarf es hierbei einer dauerhaften Unterstützung bei täglichen Verrichtungen, wie z.B. der Körperpflege oder Nahrungsaufnahme, welche sowohl durch Angehörige als auch durch ambulante Pflegedienste oder mittels der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erfolgen kann.

Patienten und Angehörige können bei der Pflegekasse einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen und erhalten nach Bedarf finanzielle Zuschüsse für die pflegerische Versorgung.

Personen, die Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragen beziehungsweise bereits erhalten, haben Anspruch auf eine umfassende und individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Die Beratung ist kostenlos, da die Pflegekassen die Kosten übernehmen.

Die Ziele der Pflegeberatung sind unter anderem das Erfassen der Hilfsbedürftigkeit, die Erstellung und Beobachtung der Durchführung eines Versorgungsplans und die Auswertung und Dokumentation des Beratungsprozesses. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.

Pflegedienste sind Dienstleistungsunternehmen, welche ältere und kranke Menschen in ihrem zu Hause betreuen und pflegen.

Diese ambulanten Dienste sollen eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung umgehen sowie eine vollwertige häusliche Unterstützung und Pflege gewährleisten.

Als Pflegedienstleitung wird eine leitende Pflegefachkraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung bezeichnet. Sie koordinieren die Aufgaben und Abläufe des pflegerischen Alltags, führt das Team und stellt sicher, dass eine hohe Pflegequalität gewährleistet ist.

Die Pflegedokumentation findet während und begleitend zur Pflege und Betreuung statt. Sie protokolliert die im Rahmen des Pflegeprozesses geplanten Maßnahmen und deren Durchführung.

Beobachtungen zu Ergebnissen der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen werden immer zeitnah zum Ereignis im Pflegebericht beschrieben. Besonderheiten, Neuordnung und Abweichung werden von Pflegefachkräften beurteilt. Sie veranlassen ggf. eine Überarbeitung der Informationssammlung und der Maßnahmenplanung. Wo Pflegemaßnahmen, welcher Art auch immer, erbracht werden, muss dafür eine Pflegedokumentation erfolgen.

Die Pflegedokumentation in einer Seniorenresidenz oder einem Wohnstift enthält beispielsweise das Stammblatt, eine Informationssammlung mit Angaben zu Ressourcen und Einschränkungen sowie die ärztlichen Anordnungen. Aber auch verordnete Therapiemaßnahmen, der Medikamentenplan und die weitere tagesstrukturierende Maßnahmenplanung sind dort vermerkt.

Die Pflegedokumentation wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft und muss dabei den verschiedensten qualitativen Anforderungen genügen.

So muss der Nachweis der Pflegehandlungen vom Pflegepersonal zeitnah und mit einem dokumentenechten Stift wie bspw. einem Kugelschreiber erfolgen. Auch das Datum und die Uhrzeit müssen vermerkt sein. Nachträglich notierte Inhalte, überklebte und veränderte Daten in der Pflegedokumentation werden als Urkundenfälschung gewertet und ziehen Strafen nach sich. Durch die sorgfältig und akkurat geführte Pflegedokumentation soll die sach- und personengerechte Versorgung der Bewohner belegt und aufrechterhalten werden.

Können Menschen ihren Alltag aufgrund seelischer, körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen, bietet sich die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung an.

Hierunter fallen sowohl teilstationäre Pflegekonzepte (z.B. Tagespflege) als auch der dauerhafte Aufenthalt in einem Senioren- oder Pflegeheim im betreuten Wohnen oder einer Seniorenresidenz.

Beim Pflegegeld handelt es sich um eine finanzielle Bezuschussung pflegebedürftiger Personen, die von der Pflegekasse gewährt wird.

Das Pflegegeld wird nach einem entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse auf Grundlage der Pflegebedürftigkeit berechnet. Es dient dazu, selbst beschaffte pflegerische Unterstützung finanzieren zu können.

Höhe des Pflegegeldes:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Die ehemals drei Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ausschlaggebend ist nun der Grad der Selbständigkeit in den folgenden sechs Bereichen:

  • Mobilität: Ist jemand körperlich noch so beweglich, dass er z.B. selbständig aufstehen, ins Wohnzimmer gehen oder Treppen steigen kann?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann jemand so viel sprechen und verstehen, dass er sich z.B. an Gespräche beteiligen, Informationen begreifen, Risiken erkennen, oder sich örtlich und zeitlich orientieren kann?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Verhält sich jemand z.B. „schwierig“, ist er nachts unruhig oder angstvoll oder verweigert er pflegerische Unterstützung?
  • Selbstversorgung: Kann jemand z.B. selbständig essen und trinken, das WC benutzen, sich ankleiden?
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Kann jemand z.B. seine Medikamente in Eigenregie einnehmen, kleine Tests wie eine Blutzuckermessung selbst durchführen und deuten, ohne Hilfe zum Arzt gehen oder mit Hilfsmitteln wie einem Rollator zurechtkommen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann jemand z.B. seinen Tag selbständig gestalten, Kontakt zu anderen aufnehmen oder die Häkelgruppe außerhalb seiner Wohnung ohne Hilfe besuchen?

Als Pflegehilfsmittel werden Gegenstände bezeichnet, welche unterstützend bei erforderlichen Pflegemaßnahmen eingesetzt werden können. Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung finanziert und sind eher zum Verbrauch bestimmte Dinge, wie einmalig verwendbare Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel sein.

Sie sollen die Arbeit des zuständigen Pflegedienstes oder pflegenden Angehörigen erleichtern. Es gibt aber auch sogenannte „Hilfsmittel“, die von der Krankenkasse finanziert werden und vom Arzt verordnet werden müssen, z.B. ein Pflegebett oder ein Rollstuhl.

Die Pflegekassen in Deutschland sind nach §46 SGB XI die Träger der Pflegeversicherungen.

Sie übernehmen beispielsweise die Prüfung von Anträgen auf Pflegebedürftigkeit und ermitteln den individuell zugrunde liegenden Anspruch an Hilfsbedarf (Pflegegeld und / oder Pflegesachleistung).

Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I bis III) wurden von den gesetzgebenden Parteien einerseits initiiert, um die Pflegebedürftigen, deren Angehörigen, aber auch die Arbeit des Pflegepersonals zu verbessern. Besonders der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde weiter präzisiert. Die Parteien haben mit den drei Pflegestärkungsgesetzen aber nicht nur wichtige Ziele für die Pflege und Betreuung definiert, die aus der zunehmenden Zahl von Pflege- und Betreuungsbedürftigen in Deutschland resultieren, sondern auch die soziale Pflegeversicherung modernisiert.

Pflege, Pflegegrade, Pflegegesetze – es ist nicht einfach, die Übersicht zu behalten. Die Pflegestärkungsgesetze führen in den drei Schritten vor allem die 1995 eingeführte Pflegeversicherung weiter aus und präzisieren und ergänzen sie genauso wie die Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) und das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Seit ihrer schrittweisen Einführung sind Leiden wie Demenz, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen körperlichen Erkrankungen gänzlich gleichgestellt.

Während vor allem das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 01.01.2015 die Leistungen für die einzelnen Pflegebedürftigen und deren Angehörige sowie die Bewertungsschlüssel in der stationären Pflege erhöhte, etablierte das PSG I zusätzlich eine Vorsorge, um der Alterung der Gesellschaft gerecht zu werden und den erhöhten Pflegebedarf zu sichern. Mit dem PSG I erhalten alle Pflegebedürftigen höhere Leistungen, das gilt bspw. für die ambulante Pflege. Zusätzlich wurden Leistungen für die häusliche Pflege ausgeweitet und pflegende Angehörige entlastet. Die daraus entstehenden Kosten werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch getragen.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II vom 01.01.2016 gilt allgemein als eine der bedeutendsten Reformen der Pflegeversicherung. Es definierte einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen vorsieht. Hinzu kam ein überarbeitetes und neues Begutachtungsverfahren. Mit der Definition des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten alle Betroffenen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie körperlich, geistig und/oder psychisch erkrankt sind.

Das PSG III stärkt die Pflege in den Kommunen und sieht in dem Zusammenhang eine Verbesserung der Beratung in den Pflegestützpunkten vor.

Insgesamt zielt das dritte Pflegestärkungsgesetz auch darauf ab, dem immer häufiger auftretenden Abrechnungsbetrug etwas entgegenzusetzen.

Seit dem 1. Juli 2009 gilt die Pflegetransparenzvereinbarung als verbindliche Grundlage bei der Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Hierbei werden ambulante und stationäre Einrichtung anhand festgelegter Kriterien bewertet. Diese Bewertung gilt als Grundlage für die sogenannte Pflegenote, welche für Außenstehende Aufschluss über die Qualität der Pflege, des Wohnens oder ähnlichen Faktoren geben soll.

Die echte Aussagekraft der Pflegenoten ist allerdings stark umstritten.

Die Pflegeversicherung stellt die fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung dar. Jeder Mensch, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist auch automatisch bei der sozialen Pflegeversicherung gemeldet.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zu gleichen Teilen regelmäßige Beiträge in die Versicherungskasse ein. Die Leistungen der Pflegeversicherung decken einen Großteil der entstehenden Kosten, jedoch meist nicht die Gesamtkosten.

Der Pflegevertrag beinhaltet die Rahmenbedingungen, auf denen das Pflegeverhältnis basiert. Dieser wird zwischen einem ambulanten Pflegedienst, und der pflegebedürftigen Person geschlossen und beinhaltet sowohl die zu erbringenden Pflegemaßnahmen, sowie die entsprechenden Kosten.

In der Regel wird ein Kostenvoranschlag erstellt, die tastsächlichen Kosten können im ambulanten Bereich aber abweichen, je nach tatsächlicher Inanspruchnahme der Leistungen. Auch im stationären Pflegeheim gibt es Pflegeverträge, diese beinhalten auch die Kosten, die aber fix sind und alle notwendigen Maßnahmen beinhalten.

Die Physiotherapie dient der Behandlung von Beschwerden und Verletzungen, aber auch zur Vorbeugung, z. B. von Stürzen.

Bei der Physiotherapie werden unterschiedliche Techniken und Verfahren eingesetzt: Sie umfasst sowohl physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie als auch physikalische Therapieansätze.

Ob eine Physiotherapie notwendig ist, entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin. Nach der Diagnose erfolgt die Überweisung an einen praktizierenden Physiotherapeuten (m/w/d), welcher eine ausgebildete Gesundheitsfachkraft ist.

Bei der Physiotherapie wird durch körperliches Training und der Ausführung spezieller Bewegungsabläufe auf eine Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Mobilität bestimmter Körperpartien abgezielt.

Die Physiotherapie kann zur Prävention, therapeutisch aber auch zur Rehabilitation verschrieben werden. Sie eignet sich besonders gut, um der Einschränkung der Bewegungsfähigkeit und dem Verlust von körperlichen Funktionen entgegenzutreten.

Physiotherapie kann eine wertvolle und hilfreiche Alternative zu einer Operation oder der Gabe von Medikamenten sein. Sie fördert den Stoffwechsel und die Durchblutung des Körpers und kann dabei helfen, Schmerzen zu lindern. Die Physiotherapie verbessert und stabilisiert die Mobilität und die Koordinationsfähigkeit und führt bei regelmäßiger Anwendung zu Kraft und Ausdauer.

Zu einer erfolgreichen Physiotherapie gehören krankengymnastische Übungen, Massage-Einheiten und manuelle Lymphdrainage. Alle Anwendungen können sowohl stationär als auch ambulant erfolgen. Die Therapie nutzt sowohl passive, vom Therapeuten herbeigeführte, als auch aktive, vom Patienten selbstständig ausgeführte Bewegungen.

Q

Das Qualitätshandbuch beinhaltet alle Richtlinien und Vorgaben, welche eine Einrichtung innerhalb des Betriebsablaufs umsetzt. Es sorgt etwa dafür, dass das Pflegepersonal, aber auch das restliche Personal nach den vorher definierten Qualitätskriterien arbeitet und Qualitätsstandards einhält. Das Qualitätshandbuch ist ein Leitfaden, in dem Qualitätspolitik beschrieben und deren Ziele, Standards und Struktur des Qualitätssystems definiert sind.

Das Qualitätshandbuch liegt in der Verantwortung der oberen Leitung einer Einrichtung. Sie beauftragt interne oder externe Qualitätsmanagementbeauftragte, gemeinsam mit den Akteuren aus der Praxis die erforderlichen Standards zu erstellen. Diese Standards beschreiben die Prozesse und Abläufe und sichern so die interne Pflegequalität der Einrichtung. Die Inhalte des Qualitätshandbuches werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und angepasst. Besonders in der Altenpflege hat das Pflegepersonal mit dem Qualitätshandbuch eine professionelle Anleitung und Vorlage für die Pflegeplanung und Durchführung der Pflege zur Hand. Dadurch wird der definierte Pflegestandard eingehalten, stetig verbessert und immer wieder an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Alle Einrichtungen der Altenhilfe sind gemäß Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet, in einem Qualitätshandbuch ihre Standards/Prozesse zu beschreiben und festzulegen. Das Qualitätshandbuch aller Wohn- und Pflegeeinrichtungen und auch der ambulanten Pflegedienste wird im Zuge der jährlichen Qualitätsprüfungen bei den stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeanbietern durch den MDK (Medizinischen Dienst der Kassen) hinsichtlich der Aktualität und der nachweislichen Umsetzung überprüft.

Das Qualitätshandbuch gliedert sich in verschiedene Themenabschnitte. Darunter fallen beispielsweise die Leistungen des Unternehmens sowie die Vorgaben, aber auch die Unternehmensphilosophie und das Erläutern von Pflegeprozessen und deren Umsetzung bzw. Ziele.

Das Qualitätshandbuch sollte für alle Mitarbeiter als Nachschlagewerk im Pflegealltag zugänglich sein. Dazu gehören lesefreundliche Texte und ein logischer Aufbau der verschiedenen Themen. Zudem können Handlungsabläufe grafisch aufgearbeitet und visualisiert werden, z. B. als Flussdiagramm dargestellt und mit einer klaren Nummerierung versehen.

War das Qualitätshandbuch früher nur ein Handbuch mit Papierseiten, wird es den Mitarbeitern eines Unternehmens heute schon oft digital zugänglich gemacht, z. B. durch eine spezielle Software oder mittels Log-in zu einem geschützten Online- oder Intranetbereich. So kann es als interaktives Nachschlagewerk mit Suchfunktion optimal genutzt und aktualisiert werden.

Seit Herbst 2009 veröffentlicht der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Beurteilung verschiedener Pflegeeinrichtungen anhand der erbrachten Leistungen und deren Qualität.

Hierbei werden die Einrichtungen im Hinblick auf zahlreiche Kriterien geprüft, dazu gehören sowohl die Pflegedokumentation als auch der Pflegezustand der Patienten. Aus diesen Kriterien ergibt sich am Ende ein Gesamturteil, die Pflegenote, an der sich Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Auswahl einer passenden Einrichtung orientieren können.

Ab 2020 ersetzt ein neues System die Pflegenoten

Seit Oktober 2019 beginnt die schrittweise Umsetzung des neuen Qualitätssystems in der stationären Langzeitpflege.

Bis Ende 2020 sollen alle stationären Pflegeeinrichtungen einmal durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung geprüft sein. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden dann ab Januar 2020 veröffentlicht.

Die Heimaufsicht führt ebenfalls Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch.

as Quartierskonzept ist ein Ende der Neunzigerjahre entstandenes Konzept, das es Senioren ermöglichen soll, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu wohnen. Das Quartierskonzept definierte so das Wohnen im Alter und auch das Leben im Alter ganz neu.

Vorreiter für das Quartierskonzept war das sogenannte ‚Bielefelder Modell‘, das auf selbstbestimmtes Wohnen mit einer verbindlichen Versorgungssicherheit aufbaut. Zentrales Element dabei stellt das Wohnen im gewohnten Umfeld dar. Die städtischen Wohnungen wurden dafür barrierefrei gestaltet, Cafés dienten als zentraler Anlaufpunkt für soziale Kontakte und innerhalb der Quartiere wurde ein ambulanter 24-Stunden-Dienst garantiert.

Hinzu kamen bei Bedarf optional buchbare Dienstleistungen mit seniorengerechten Hilfs- und Betreuungsangeboten. Heute würden wir sagen, das Quartierskonzept verbindet die Nachbarschaftshilfe, das generationenübergreifende Wohnen und das betreute Wohnen zu einer Versorgungssicherheit, die ohne Betreuungspauschale auskommt, aber bei Bedarf auf fachkundige Hilfe zurückgreifen kann.

Das Quartierskonzept stützt sich auf die drei Säulen:

  • alter(n)s- und behindertengerechte, barrierefreie Wohnräume zu schaffen,
  • Freizeitmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Formen anzubieten und dazu
  • die Betreuung und Versorgung durch Pflegekräfte zu ermöglichen.

Ziel und Vorteil dieses Ansatzes ist es, dass Senioren barrierefrei und so lange wie möglich selbstbestimmt mit Gleichaltrigen, zum Beispiel in einem Wohnstift oder einer Seniorenresidenz, leben können – stets mit der Zusatzoption einer möglichen Pflege durch fachkundiges und geschultes Personal.

Dies erscheint uns heute selbstverständlich, es ist aber tatsächlich ein Erfolg des Quartierskonzeptes, das diese Leistung – auch aufgrund einer zunehmenden älter werdenden Bevölkerung und der gleichzeitigen Abnahme von qualifizierten Pflegekräften – einst entwickelte. Für das Quartierskonzept wurden zunächst eher kleinteilige bzw. personenorientierte Dienstleistungsangebote, Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten geschaffen, etwa durch eine gute Vernetzung aller lokalen Anbieter. War diese Möglichkeit lokal nicht ausreichend gegeben, wurde das Angebot ausgebaut bzw. entwickelt.

Das Quartierskonzept fokussiert sich nicht auf die Probleme einzelner Personen, sondern entwickelt, oftmals mit staatlicher Unterstützung, belastbare Strukturen für einen Großteil der älter werdenden Bevölkerung.

R

Eine Rehabilitation dient laut §5 SGB XI der Vorbeugung einer Pflegebedürftigkeit. Sie kann infolge eines Unfalls, einer Verletzung, oder auch eines psychischen beziehungsweise seelischen Schadens erfolgen.

Bei körperlichen Schäden erfolgt die Rehabilitation meist in Form von Physiotherapie, bei welcher der Patient dazu angeleitet wird, bestimmte Körperteile selbstständig beziehungsweise mit geringer Unterstützung zu bewegen.

Die Rehabilitation kann in einfachen Fällen ambulant, aber auch in spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen erfolgen.

Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Rentenversicherung sowohl die gesetzliche als auch die private Variante.

Unabhängig von der Art der Versicherung erbringt der Versicherte regelmäßige Beitragszahlungen, welche in der Regel ab einem bestimmten Alter ausgezahlt werden können.

Die gesetzliche Rentenversicherung besteht bei jedem Arbeitnehmer. Dieser zahlt monatlich einen kleinen Anteil seines Gehalts in die Rentenkasse ein. Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich ab dem 67. Lebensjahr ausgezahlt, sofern keine chronischen gesundheitlichen Einschränkungen auftreten.

Die private Rentenversicherung ist vielmehr eine zusätzliche Altersvorsorge. Auch hier zahlt der Versicherte regelmäßig Beiträge ein, um für das Leben im Ruhestand ausreichend finanziell vorzusorgen.

‚Resilienz‘ ist ein Begriff, der in der Psychologie, der Wirtschaft und der Ökologie ebenso genutzt wird wie in der Alten- und Krankenpflege. ‚Resilienz‘ beschreibt dabei umfänglich die Eigenschaft eines Menschen, mit schwierigen und belastenden Situationen umgehen zu können.

Der Begriff selbst stammt aus dem Lateinischen (‚resilire‘) und bedeutet so viel wie ‚abprallen‘ und ‚zurückspringen‘. Heute benutzen wir die Bezeichnung ‚Resilienz‘ häufig im Zusammenhang mit Menschen, die an bestimmten Widerständen wie Krankheit, psychologischem oder physischem Druck nicht zerbrechen, sondern deren Körper und Geist sich als widerständig erweisen. Resilienz bedeutet aber nicht, starr etwas auszuhalten, sondern elastisch und nachgiebig mit der Situation umzugehen – ähnlich wie eine Palme, die sich biegsam und federnd auch schweren Stürmen beugt und sich nicht entwurzeln lässt.

Krisensituationen aktiv begegnen

In der Psychologie wird der Begriff ‚Resilienz‘ für Menschen verwendet, die sich trotz schwerster Krisen ‚nicht unterkriegen lassen‘. Sie setzen dem Druck, der auf ihnen lastet, in vielfacher Hinsicht positive Energie entgegen und sind so in der Lage, Krankheiten, Verluste, Schockzustände und andere Belastungen aktiv zu verarbeiten.

Resiliente Menschen sind also in hohem Maße widerstandsfähig. Dabei helfen ihnen sowohl angeborene als auch die während des Lebens erlernten Fähigkeiten und Eigenschaften. Die Resilienz ist dabei eine variable Größe, die kontextabhängig ist und einen Anpassungs- und Entwicklungsprozess einschließt.

  • Zu den resilienzfördernden Faktoren eines heranwachsenden Menschen gehören unter anderem:
  • die Unterstützung durch die Familie,
  • die Gemeinschaft und Kultur,
  • Bildung und Erziehung,
  • Einkommen und Status der Eltern,
  • kognitive und emotionale Fähigkeiten.

Unsichere Bindungen, geringe kognitive Fertigkeiten, kaum vorhandene Fähigkeiten zur Selbstregulation von Anspannung und Entspannung sowie die Fixierung auf Probleme sind negative Faktoren. Resiliente  Menschen wissen oder begreifen im Laufe ihres Lebens, dass sie es sind, die über ihr Leben entscheiden – nicht das Glück oder der Zufall.

Kann man Resilienz erlernen?

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob Resilienz angeboren ist oder ob der Einzelne sie erlernen kann. Sehr wahrscheinlich ist es eine Kombination aus beidem, wobei speziell das Erlernen dieser Fähigkeit – so wie alles Lernen – als ein lebenslanger Prozess angesehen wird.

Experten gehen davon aus, dass die bestehende Resilienz es einem Menschen ermöglicht, bestimmte Signale und Gefahren, wie etwa eine Pandemie, bewusst wahrzunehmen und lösungsorientiert zu bewerten. Er erkennt die Bedrohung und stellt sich optimistisch darauf ein, d. h., er verhält sich dazu aktiv, akzeptiert und integriert die Gefahr in sein Leben, ohne sie zu vernachlässigen. Zugleich nehmen sich resiliente Menschen selbst wahr, reflektieren die Situation und passen sich den daraus resultierenden Veränderungen an. Durch diese Selbstwirksamkeit können sie mit Widerständen umgehen und an ihnen wachsen.

Eine hohe Resilienz geht auch mit einer besseren Gesundheit einher. Resilienz steht also im Gegensatz zur Vulnerabilität.

S

Ein Schlaganfall ist eine plötzlich und schlagartig auftretende Durchblutungsstörung im Gehirn. Diese Mangeldurchblutung führt zu einem Sauerstoff- und Nährstoffdefizit, bei dem Gehirngewebe abstirbt. In Deutschland ist der Schlaganfall eine der häufigsten Todesursachen. Zudem ist er eine Hauptursache für Langzeiterkrankungen.

Die Medizin unterscheidet bei der Diagnose zwischen Hirninfarkt, bei dem es zu einem Gefäßverschluss kommt, und einer Hirnblutung, bei der ein Gefäß im Gehirn platzt. Bei einigen Patienten treten transitorische ischämische Attacken (TIA) auf, deren Symptome sich innerhalb von Minuten wieder zurückbilden. Achtung: Auch eine TIA ist eine sehr ernst zu nehmende Warnung. Erste Anzeichen sind etwa Sehstörungen, Sprach- und Sprachverständnisstörungen, aber auch Lähmungen und Taubheitsgefühle, Schwindel mit Gangunsicherheit sowie sehr starke Kopfschmerzen. Die ersten Symptome eines Schlaganfalls zu erkennen und dann schnell zu handeln ist von zentraler Bedeutung. In diesem Moment gilt es, keine Zeit zu verlieren. Jede Minute zählt!

Die Ursachen für einen Schlaganfall sind unterschiedlich.

Dazu zählen u. a.

  • Bluthochdruck,
  • Rauchen,
  • Übergewicht,
  • Bewegungsmangel,
  • Zuckerkrankheit,
  • Herzrhythmusstörung und
  • altersbedingte Prädisposition.

Nach einem Schlaganfall kommt es, je nachdem welche Areale im Gehirn betroffen sind, zur halbseitigen Lähmung einer Gesichtshälfte oder eines Beines. Zudem treten bspw. Sprach- und Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Verwirrtheit und Desorientiertheit bis hin zur Amnesie auf. Zur Vorbeugung und Minimierung des Risikos eines Schlaganfalls empfehlen Fachleute die Beachtung folgender Hinweise:

  • Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde Ernährung!
  • Achten Sie auf ein normales Körpergewicht!
  • Achten Sie auf regelmäßige Bewegung!
  • Verzichten Sie auf Alkohol oder reduzieren Sie Ihren Alkoholkonsum!
  • Verzichten Sie auf Nikotin!
  • Lassen Sie Ihren Blutdruck überprüfen und einstellen!
  • Lassen Sie Ihren Blutzucker überprüfen und einstellen!
  • Antikoagulation, d. h. Medikamentengabe bei Vorhofflimmern.

Bei der Seelsorge können sich Patienten, aber auch Familie und Angehörige mit einem Ansprechpartner über Sorgen und Probleme austauschen.

Sie kann in Form von Einzel- oder Gruppengesprächen erfolgen, die unterschiedlich gestaltet werden können. Dabei kann es sich um einmalige Gespräche, aber auch um einen fortlaufenden Prozess aus mehreren Sitzungen handeln.

Das Ziel der Seelsorge ist es, die Probleme des Hilfesuchenden zu erkennen und diesem bei der Lösungsfindung eine Stütze zu sein.

Eine Seniorenwohnanlage ist eine Form des betreuten Wohnens und vereint das barrierefreie, selbstständige Wohnen mit der Unterstützung und Betreuung durch Betreuungskräfte. Es handelt sich um seniorengerechte Wohnräume in einer ansprechenden Umgebung, in welcher Senioren ihren Ruhestand in Gesellschaft Gleichaltriger verbringen können.

In der Regel sind derartige Wohnanlagen so angesiedelt, dass auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erhalten bleibt und beispielsweise die Innenstadt leicht zu Fuß erreicht werden kann.

Können pflegerische Maßnahmen durch ambulante Pflegedienste oder Angehörige nicht in angemessenem Umfang in der häuslichen Umgebung gewährleistet werden, ist eine Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung meist die geeignetere Option.

Bei der stationären Pflege kann grundsätzlich zwischen drei Arten unterschieden werden:

  • Vollstationäre Pflege (Langzeitpflege)
  • Teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege

Bei der teilstationären Pflege wird der Patient nur für einen begrenzten Zeitraum am Tag in einer Tagespflege-Einrichtung betreut und gepflegt.

Die vollstationäre Pflege umfasst hingegen einen vollständigen Wohnraumwechsel für den Patienten. Er bezieht ein Zimmer oder Appartement in einer stationären Pflegeeinrichtung und wird dort rund um die Uhr gemäß seinen Ansprüchen bzw. auf der Grundlage seines Pflegegrades versorgt.

Die Kurzzeitpflege tritt dann ein, wenn eine pflegebedürftige Person für einen Zeitraum von max. vier Wochen pro Jahr in einer stationären Einrichtung untergebracht wird.

Bei der Sturzprophylaxe geht es vor allem darum, potenzielle Sturzgefahren für ältere Menschen schon frühzeitig zu erkennen und diese zu beseitigen.

Sowohl äußere Faktoren wie

  • herumliegende Kabel oder Schuhe
  • schlechte Beleuchtung
  • herausstehende Fußbodenleisten oder Teppiche auf glattem Untergrund

aber auch die körperliche und gesundheitliche Verfassung des Patienten steigern das Sturzrisiko enorm.

Gerade für ältere Menschen kann dies schnell zum Verhängnis werden, da sich im fortschreitenden Alter sowohl die Reaktionsgeschwindigkeit verringert als auch die Reflexe nachlassen.

Ein Sturz kann demnach fatale Folgen für die körperliche Gesundheit älterer Menschen haben. Um dies zu erkennen und zu umgehen, sind die verantwortlichen Pflegekräfte gefragt. Zudem können bei eventuell anfallenden Umbaumaßnahmen auch Sachverständige zurate gezogen werden.

Auch Hilfsmittel wie Hüftpolster, Gehhilfen oder Haltegriffe in sanitären Einrichtungen können nützlich sein, gefährliche Stürze im Voraus zu verhindern.

Die beste Sturzprophylaxe ist aber ein Höchstmaß an Mobilität, die speziell trainiert werden kann.

T

Bei der Tagespflege handelt es sich um eine Form der teilstationären Versorgung.

Die Patienten verbringen den Tag in einer stationären Einrichtung, in welcher sie sowohl betreut und versorgt werden, als auch Zeit für Aktivitäten mit anderen Menschen haben. Diese Form der Pflege dient zur Entlastung der Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum.

Besonders für Patienten mit Demenz eignet sich dieses Konzept, da sie für einen bestimmten Zeitraum sicher untergebracht und betreut werden.

Bei einer Thrombose (Griech.: Thrombus; Klumpen oder Pfropf) bilden sich durch Blutgerinnsel Gefäßverschlüsse, die gerade in den tiefen Bein- und Beckenvenen gefährlich sind. Vor allem bei Beinvenenthrombosen ist das Risiko einer Lungenembolie immanent. Bei einer Thrombose löst sich ein Teil eines Gerinnsels und wird im Blutstrom über das Herz in die Lunge transportiert. Der Blutpfropf verschließt nun vollständig oder teilweise das Blutgefäß.

Bei Thrombosen ist eine rasche Diagnose wichtig

Eine Thrombose ist eine Blutgerinnung, die an einem falschen Ort stattfindet und die Blutgefäße zum Teil oder komplett blockiert.

Blutgerinnsel im Rahmen der Blutgerinnung sind im Grunde ganz natürlich, sie sind sogar eine wichtige Schutzvorrichtung. Das Blut aber sollte dennoch ungehindert fließen können. Bei einer Thrombose setzen sich Blutplättchen an der Gefäßwand fest und verklumpen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen von internistischen Erkrankungen, über ungesunde Angewohnheiten, wie z. B. das Rauchen, bis zur Immobilisierung und erblichen Veränderungen.

Eine Thrombose kann in jeder Ader entstehen. Wenn sie sich jedoch in einer Arterie bildet, handelt es sich um eine arterielle Thrombose, die wiederum der Auslöser für einen Infarkt, Schlaganfall oder Arterienverschluss sein kann. Vor allem bei unbehandelten Bein- und Beckenvenenthrombosen besteht die Gefahr, dass es zu einer potenziell lebensbedrohlichen Lungenembolie kommt. Für die Untersuchung kommen Ultraschall, Phlebografie – das sogenannte Venen-Röntgen – sowie Computertomografie und Blutuntersuchungen, z. B. die Kontrolle der Gerinnungsfaktoren, zum Einsatz. Um die diagnostizierte Thrombose zu behandeln, werden eine Kompressionstherapie genutzt, Medikamente verschrieben und sogar eine Operation umgesetzt.

Diese Symptome können auf eine Thrombose hinweisen

  • Eventuelle Wadenschmerzen, ähnlich einem Muskelkater.
  • Die Haut des betroffenen Beinabschnitts verfärbt sich rötlich oder bläulich glänzend.
  • Ein Spannungsgefühl im betroffenen Bein oder Fuß.
  • Die Schwellung der Knöchel, Unterschenkel oder des gesamten Beins.
  • Die Haut fühlt sich wärmer an.
  • Fieber und erhöhter Puls.

Auch wenn nicht alle Symptome vorhanden sind, ist die Gefahr einer Thrombose durchaus gegeben.

TIA (transitorische ischämische Attacke) ist ein neurologisches Warnzeichen, das einem ischämischen Schlaganfall ähnelt. Die Funktion des Gehirns wird bei einer TIA meist für einige Minuten unterbrochen, da die Durchblutung nicht stabil ist. Die TIA ist also eine kurze Unterbrechung der Versorgung mit Sauerstoff und Nährstoffen, die jedoch keine Schäden hinterlässt. Bei Patienten und Patientinnen, die eine TIA erfahren, ist jedoch die Gefahr eines ischämischen Schlaganfalls in den nächsten 24 bis 48 Stunden deutlich erhöht.

TIA und ein ischämischer Schlaganfall haben dieselben Ursachen. Meist sind es Blutgerinnsel oder Ablagerungen, die sich von der Wand einer Arterie oder des Herzens lösen und zum Verschluss einer Hirnarterie führen. Diese kleineren Blutgerinnsel können jedoch bei einer TIA von der körpereigenen Blutgerinnung aufgelöst werden. Eine TIA unterscheidet sich deshalb vom ischämischen Schlaganfall, weil sie gerade keine dauerhaften Schäden zurücklässt, sondern die Symptome vorübergehend sind. Dennoch werden beide als Notfall behandelt.

Dies sind die klassischen Symptome der TIA

  • Sprechstörungen
  • Schwäche oder Lähmung auf einer Körperseite
  • Lähmungen im Gesicht, an Armen oder Beinen sowie ungewöhnliche Empfindungen auf einer Körperseite
  • Verwirrtheit
  • Sehverschlechterung
  • Schwindel
  • Koordinationsverlust

Treten diese Symptome zusammen auf, deuten sie auf eine TIA-Diagnose hin. Um den Verhalt jedoch zu klären und weil die Symptome bereits beim Besuch eines Arztes meist wieder verschwunden sind, werden bildgebende Verfahren wie CT oder MRT genutzt.

TIA treten häufig im Zusammenhang mit hohen Blutdruckwerten, Adipositas, Alkoholmissbrauch, Diabetes, Depressionen, Entzündungen oder einem hohen Cholesterinspiegel auf. Maßnahmen gegen TIA sind die Überprüfung von Risikofaktoren, die Verordnung von Medikamenten, die die Blutgerinnung senken, bis hin zu chirurgischen Eingriffen und Angioplastie mit einem Stent.

U

Bei der Urlaubspflege oder Verhinderungspflege handelt es sich um eine Form der Pflegevertretung.

Die Verhinderungspflege ist nach § 39 SGB XI eine Leistung der Pflegeversicherung.

Sie wird gewährt, wenn sich Angehörige oder andere ehrenamtliche unbezahlte Privatpersonen der häuslichen Pflege angenommen haben und für einen Zeitraum von vier, unter besonderen Umständen sogar für max. sechs Wochen im Kalenderjahr für die häusliche Pflege durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert sind.

Von der Pflegeversicherung wird für diesen Zeitraum eine Ersatzkraft für die Pflege zu Hause zur Verfügung gestellt. Je nach Pflegegrad kann die Leistung für einen ambulanten Pflegedienst, aber auch für Einrichtungen genutzt werden, welche Tages- beziehungsweise Nachtpflege anbieten.

Es muss sich jedoch nicht immer um einen längeren Zeitraum handeln: Durch die Verhinderungspflege kann also eine auf die Bedürfnisse des Patienten angepasste, lückenlose Pflege gewährleistet werden.

Für Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen und demenziell veränderten Personen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu 28 Tage zur Verfügung.

Wird im selben Jahr die Kurzzeitpflege nicht benötigt, so steigt Ihr Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.418 Euro für bis zu 42 Tage im Jahr an.

V

Pflegebedürftige, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen permanent auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind, benötigen die sogenannte Dauerpflege.

Diese kann sowohl im häuslichen Umfeld – beispielsweise durch Angehörige, in Kombination mit ambulanten Pflegediensten oder durch die 24-Stunden-Pflege – als auch in einer stationären Einrichtung vollzogen werden. Hierbei wird die pflegebedürftige Person rund um die Uhr betreut, bei alltäglichen Verrichtungen unterstützt und gepflegt.

W

Seit dem 1. Oktober 2009 gibt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) die Rahmenbedingungen für Heim- bzw. Wohnstiftsverträge vor.

Im Gegensatz zum zuvor gültigen Heimgesetz schließt das WBVG alle unterschiedlichen Wohnformen mit ein. Es basiert auf dem Verbraucherschutzgesetz und soll für Transparenz und Übersichtlichkeit bezüglich der Leistungen und Kosten in Heimverträgen Sorge tragen.

Die Unternehmen sind verpflichtet, den Verbrauchern im Voraus alle notwendigen Informationen über die Konditionen in Bezug auf die Überlassung des Wohnraums und die Erbringung von Pflegeleistungen sowie die dadurch entstehenden Kosten zu vermitteln.