Ihre Fragen –
unsere Antworten

In Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung haben Sie sich über lange Zeit auf­gehoben und wohlgefühlt. Es ist Ihr schönes Zuhause, dass Sie ge­schmack­voll ein­ge­rich­tet und mit einer per­sönlichen Atmosphäre aus­ge­stat­tet haben. Hier, wo Sie leben, sind Erin­ne­rungen, die Ihnen wichtig sind, da Sie zu Ihnen gehören. Be­son­der­hei­ten der näheren Umgebung Ihrer Wohnung, die Ver­kehrs­ver­bindungen, den Bäcker um die Ecke, der kurze Weg zu Ihrem Hausarzt und vieles mehr brauchen und schätzen Sie.

Und dennoch, sich recht­zeitig Ge­danken über die weitere Zukunft zu machen, kann an­ge­raten sein, wenn Sie z. B. auf Grund Ihres fort­ge­­schrit­tenen Lebens­­alters körperlich nicht mehr so beweglich sind, wie Sie es früher waren.

Fragen und Antworten

Wir möchten Sie ermutigen, etwas Neues zu beginnen. Und einen Schritt zu gehen, den Sie mit Sicherheit nicht bereuen. Weder jetzt noch in der Zukunft. Denn in unzähligen Gesprächen hören wir immer wieder diesen einen Satz: „Wir hätten den Schritt schon viel früher gehen sollen.“

Wir unterstützen und beraten Sie gerne, letztlich müssen Sie Ihre persönliche Antwort finden, den nächsten Schritt in Ihrem Leben zu machen. Deshalb gibt es bei uns auch keine Altersgrenze. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die komplett selbständig agieren und dabei sicher sein möchten, im Bedarfsfall schnell Hilfe zu erhalten.

Alle Wohnungen tragen durch ihre barrierefreie Bauweise dazu bei, dass Sie alle Räumlichkeiten bis ins hohe Alter unbeschwert erreichen können. Dazu zählt natürlich insbesondere die nach Ihren Wünschen eingerichtete Wohnung. Sollten Sie vorübergehend oder dauerhaft mehr Unterstützung benötigen, werden Sie – je nach Bedarf – durch unsere ambulante oder stationäre Pflege kompetent betreut. Die Pflegekräfte umsorgen Sie bei Bedarf rund um die Uhr in Ihrer eigenen Wohnung. Und das bis zum Pflegegrad 5.

Sie sehen: Selbstbestimmung und Sicherheit gehen bei uns Hand in Hand.

Es müssen keine Einlagen oder Zahlungen geleistet werden um bei uns eine Wohnung zu mieten. Marktüblich, wird zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution einbehalten, die im Falle der Kündigung erstattet wird.

Alle Wohnungen verfügen über die Möglichkeit eines DSL-Internetzugangs. Darüber hinaus steht unseren Bewohnern ein eigenes WLAN-Netzwerk zur Verfügung.

Wir beraten Sie rund um Ihren Einzug hinsichtlich notwendiger Umzugsvorbereitungen und organisieren gerne notwendige Hilfen.

Seit dem 01.10.2009 gibt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) die Rahmenbedingungen für Wohnstiftsverträge vor.

Das WBVG basiert auf dem Verbraucherschutzgesetz und soll für Transparenz und Übersichtlichkeit bezüglich der Leistungen und Kosten in sog. „Heimverträgen“ Sorge tragen. Das WBVG verpflichtet uns, Ihnen im Voraus alle notwendigen Informationen über die Konditionen in Bezug auf die Überlassung des Wohnraums und die Erbringung von Pflegeleistungen sowie die dadurch entstehenden Kosten zu vermitteln.

Der Wohnvertrag ist die vertragliche Grundlage für das Leben bei uns und unterliegt den Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).
Im Wohnvertrag beschreiben wir die Wohnanlage, alle Angebote, Leistungen und Kosten.

Die Regelleistungen rund um die Unterkunft, die Gemeinschaftseinrichtungen, die Leistungen der Hauswirtschaft, Küche und Haustechnik sowie die sozial-kulturellen Leistungen werden dabei genau beschrieben und zugehörige Kosten benannt. Das gilt auch für Betreuungs- und Pflegeleistungen, die ggf. zu den Regelleistungen gehören.

Der Servicevertrag ist neben dem Mietvertrag die Grundlage für das Aktive Wohnen und regelt die Service-Grundleistungen die Sie im betreuten Wohnen in Anspruch nehmen können.

Möchten Sie mehr zum Thema erfahren?

Gerne informieren wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch zu Fragen des betreuten Wohnens.  Nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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